Meine Leistungen

  • Erstellung von Verkehrswert- und Beleihungswertgutachten
  • Wertindikationen (Marktwerteinschätzungen / Kurzgutachten)
  • Berechnung der tatsächlichen kürzeren Restnutzungsdauer (RND) von Gebäuden zur Erhöhung der Gebäudeabschreibung (AfA) gem. § 7 Abs.4 Satz 2 EStG
  • Portfoliobewertungen
  • Kundenorientierte Beratung und Analysen zum Thema Immobilie und deren Wert
  • An- und Verkaufsberatung sowie fachliche Unterstützung in der Abwicklung
  • Überprüfung und Plausibilisierung externer Gutachten
  • Research und Überprüfung von Marktdaten
  • Bautenstandsberichte und Beweissicherungsgutachten
  • Erstellung von Wohn- und Nutzflächenberechnungen
  • Neutrale Bewertung und mediative Beratung bei Auseinandersetzungen im Bereich Immobilien (z.B. gegenüber dem Finanzamt, in privaten Streitigkeiten wie Nachlassangelegenheiten, Trennung / Scheidung, Differenzen bei Eigentümergemeinschaften, Immobilienübertragungen im Zuge des Generationswechsels)
  • Due Diligence Prüfungen (z.B. analysieren von Stärken und Schwächen des Objekts sowie den entsprechenden Risiken)

​Darüber hinaus kann ich Sie, aufgrund meines bestehenden Netzwerkes an Fachleuten aus der Immobilienbranche sowie der engen Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) und zertifizierten Sachverständigen aus anderen Bereichen, themenübergreifend beraten und Ihnen weiterhelfen.

Mein Honorar für ein Gutachten orientiert sich an den Honorarempfehlungen des BVS e.V..

 Unbelasteter Verkehrswert Honorar Vollgutachten netto 
€ € 
bis 300.000 2.600 
400.000 2.750 
500.000 2.900 
1.000.000 3.500 
1.500.000 4.100 
2.000.000 4.700 
2.500.000 5.300 
3.000.000 5.800 
4.000.000 7.000 
5.000.000 7.900 
7.000.000 9.600 
10.000.000 12.200 
über 10.000.000 Nach Absprache 

 Honorare für Zwischenwerte werden durch Interpolation ermittelt. 

Für Wertermittlungen zu einem Stichtag, der mehr als 1 Jahr vor dem Ortstermin liegt sowie für Betreiberimmobilien (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Reiterhöfe, Tankstellen, Hotels, Gaststätten usw.) sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes werden 10 % der Honorarsumme zugeschlagen. Bei der Bewertung zu mehreren Bewertungsstichtagen werden 15 % zugeschlagen. 

Der Aufwand für die Ermittlung von Rechten (Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht u.ä) falls vorhanden, ist im Honorar nicht enthalten und wird auf Stundenbasis (nach vorheriger Absprache) bzw. Pauschalen abgerechnet. 

Bei Wertermittlungen, die innerhalb eines Zeitraumes von/bis 3 Wochen benötigt werden, wird ein Zuschlag von 10 % berechnet. 

Sofern Rechte (Wohnrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht u.ä.) und andere besondere objektbezogene wertmindernde Umstände (auch Instandhaltungsstau, Baumängel/Bauschäden u.ä.) zu berücksichtigen sind, wird das Honorar aus dem Verkehrs-/Marktwert des unbelasteten Grundstücks ermittelt. Bei Abbruchgrundstücken (Liquidationsobjekte) dient der volle Bodenwert ohne Berücksichtigung der Freilegungskosten als Grundlage der Honorarermittlung. 

Honorare für Kurzgutachten werden nach der Honorartafel abzgl. eines Abschlags in Höhe von 30 % abgerechnet. 

Nicht aufgeführte Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: 

Stundensatz Sachverständige 160 € 

Honorare für An- und Verkaufsberatung (Expertise) werden pauschal berechnet: 
Bis max. 750 TEUR Verkehrswert 900 € 
Zwischen 750 TEUR. und 1,0 Mio € Verkehrswert. 1.200 € 
Über 1,0 Mio. € Verkehrswert sowie MFH/ WuGH etc. 1.400 € 

Honorar für Berechnung der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer: 
Bis 299 m² Wohn-/Nutzfläche 850 € 
300 bis 499 m² Wohn-/Nutzfläche 1.050 € 
500 bis 999 m² Wohn-/Nutzfläche 1.350 € 
1.000 bis 2.499 m² Wohn-/Nutzfläche 1.750 € 
Ab 1.500 m² Wohn-/Nutzfläche 2.250 € 

Eine persönliche Begehung des Bewertungsobjektes ist obligatorisch und im Honorar enthalten. 

Die oben genannten pauschalen Grundhonorare verstehen sich bereits inklusive Nebenkosten wie Kopien, Anfertigung von Lichtbildern, Porto, Anfahrtskosten und Anfahrtszeiten. 

Zusätzlich zu den Grundhonoraren werden, die dem Auftragnehmer ggf. in Rechnung gestellten Behördengebühren an den Auftraggeber weiterbelastet. Im Falle einer Anfahrt von mehr als 30 km werden Kostenvereinbarungen individuell im Sachverständigenvertrag vereinbart. 

Sämtliche Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. 

Bei Vollgutachten fällt ein Kostenvorschuss i.H.v. 30 % der überschlägig ermittelten Honorarsumme zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung an.