Honorar

Unbelasteter VerkehrswertHonorar Vollgutachten netto
 
bis 300.0002.600
400.0002.750
 500.0002.900
1.000.0003.500
1.500.0004.100
2.000.0004.700
2.500.0005.300
3.000.0005.800
4.000.0007.000
5.000.0007.900
7.000.0009.600
10.000.00012.200
über 10.000.000Nach Absprache

Honorare für Kurzgutachten werden nach der Honorartafel abzgl. eines Abschlags in Höhe von 30 % abgerechnet.

Honorare für An- und Verkaufsberatung (Expertise) werden pauschal berechnet:

Bis max. 750 TEUR Verkehrswert:900
Zwischen 750 TEUR. und 1,0 Mio € Verkehrswert:1.200
Über 1,0 Mio. € Verkehrswert sowie MFH/ WuGH etc. :1.400

Honorar für die Berechnung der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer:

Bis 299 m² Wohn-/Nutzfläche: 850
300 bis 499 m² Wohn-/Nutzfläche: 1.050
500 bis 999 m² Wohn-/Nutzfläche:1.350
1.000 bis 2.499 m² Wohn-/Nutzfläche: 1.750
Ab 1.500 m² Wohn-/Nutzfläche: 2.250

Nicht aufgeführte Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand zu folgenden Stundensätzen abgerechnet: 

Sachverständige:160
Hilfskraft:65

Eine persönliche Begehung des Bewertungsobjektes ist i.d.R. obligatorisch und im Honorar enthalten.

Die oben genannten pauschalen Grundhonorare verstehen sich bereits inklusive Nebenkosten wie Kopien, Anfertigung von Lichtbildern, Porto, Anfahrtskosten und Anfahrtszeiten. 

Sämtliche Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe.