- Privatpersonen
- Gewerbliche Auftraggeber wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (z.B. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß §§ 198, 199 BewG z.B. im Rahmen der Erbschaftssteuer, Nachweis der kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer nach §7 Abs. 4 Satz 2 ESTG)
- Unternehmen
- Ämter, Gerichte, Behörden
- Banken, Versicherungen, Institutionelle Investoren