- Privatpersonen
- Gewerbliche Auftraggeber wie Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater (z.B. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gemäß §§ 198, 199 BewG z.B. im Rahmen der Erbschaftssteuer)
- Unternehmen
- Ämter, Gerichte, Behörden
- Banken, Versicherungen, Institutionelle Investoren